§ 1 |
Zusammenarbeit |
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| (1) |
Beiden Vertragsparteien ist bewusst, dass Ihre Zusammenarbeit zeitlich als auch inhaltlich auf das jeweilige Projekt/den jeweiligen Auftrag begrenzt ist und hierdurch kein Arbeitsverhältnis begründet wird.
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| (2) |
Beide Vertragsparteien sind für Beachtung der steuerlichen und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen in eigener Sache selbst verantwortlich.
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| (3) |
Beide Vertragsparteien haben das Recht; Angebote ohne nähere Begründung abzulehnen.
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§ 2 |
Gestaltung der Leistungserbringung |
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| (1) |
Beide Vertragsparteien sind in der Bestimmung des Arbeitsortes sowie der Arbeitszeit frei, soweit dem nicht zwingend arbeitstechnische Anforderungen entgegenstehen.
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| (2) |
Keine Vertragspartei unterliegt im Übrigen Weisungen des Vertragspartners oder dessen Mitarbeitern.
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| (3) |
Vereinbarte Leistungen können, in Absprache mit dem Vertragspartner, ganz oder teilweise durch eigene Mitarbeiter erbracht werden.
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| (4) |
Schulungen, die in den Räumlichkeiten von SGIE durchgeführt werden, enthalten folgende Leistungen:
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| (5) |
Vermittlung der Seminarinhalte , leihweise Bereitstellung eines Schulungs-PC mit der für das jeweilige Training erforderlichen Hard- und Software für jeden Teilnehmer.
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| (6) |
Der Trainingsbeginn ist am ersten Trainingstag um 09:00 Uhr. Die Trainingsmaßnahmen dauern in der Regel bis 16:00 Uhr.
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§ 3 |
Anmeldung |
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| (1) |
Ihre Anmeldung muss schriftlich, per Fax oder per Email bei SGIE erfolgen. Bei den offenen Seminaren ist die Teilnehmerzahl entsprechend den räumlichen Bedingungen begrenzt. Sind Seminare überbucht, so werden die Anmeldungen entsprechend der Anmeldereihenfolge berücksichtigt. Erst durch schriftliche Bestätigung seitens SGIE wird Ihre Anmeldung verbindlich.
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§ 4 |
Stornierung |
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| (1) |
Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallhonorare fällig:
1 bis 3 Werktage vor Seminarbeginn: 100% des Rechnungsbetrags
4 bis 6 Werktage vor Seminarbeginn: 50% des Rechnungsbetrags
7 bis 10 Werktage vor Seminarbeginn: 25% des Rechnungsbetrags
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| (2) |
Bei einer Stornierung, die außerhalb der genannten Zeiträume liegt, werden keine Ausfallhonorare in Rechnung gestellt. Stornierungen oder Umbuchungen müssen schriftlich in Form von Fax, Brief oder per Email erfolgen. SGIE hat das Recht, Seminare bis 5 Kalendertage vor Seminarbeginn abzusagen.
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§ 5 |
Haftung |
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| (1) |
Sollte ein Training wegen Krankheit eines Dozenten oder durch höhere Gewalt bzw. durch von der SGIE nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden, so besteht kein Anspruch auf die Durchführung. Etwaige Ansprüche auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind dem Grunde und der Höhe nach ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der SGIE auf den doppelten Betrag der Seminargebühren und auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns begrenzt.
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§ 6 |
Vergütung |
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| (1) |
Die zu zahlende Vergütung wird im Projekteinzelvertrag, oder falls ein solcher nicht existiert, in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Die Vergütung wird für den projekt-/aufgabenbezogenen tatsächlich erbrachten Zeitaufwand geleistet. Zeiten von Krankheit, Urlaub etc. bleiben unberechnet.
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| (2) |
Seminargebühren
Es gelten grundsätzlich die Gebühren, die auf der Anmeldebestätigung ausgewiesen sind. Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.
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| (3) |
Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Leistungserbringung. Der Rechnungsempfänger gleicht die Rechnung innerhalb von 20 Tagen nach Zugang aus.
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| (4) |
Der mit der Erbringung der Leistung verbundene Aufwand ist grundsätzlich mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Hiervon abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
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§ 7 |
Verschwiegenheitspflicht |
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| (1) |
Beide Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und über alle ihnen bekannt werdenden Herstellungsverfahren und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen während und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.
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| (2) |
Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz werden beachtet.
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§ 8 |
Aufbewahrung und Rückgabe der Unterlagen |
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| (1) |
Sämtliche zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen sind ordnungsgemäß aufzubewahren; insbesondere ist dafür zu sorgen, dass Dritte nicht unbefugt Einsicht nehmen können.
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| (2) |
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben.
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§ 9 |
Schutzrechte |
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| (1) |
Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit Schutzrechte gleicher Art entstehen, steht dem beauftragenden Vertragspartner ein unentgeltliches, ausschließliches und übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht auf Nutzung und Verwertung zu.
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| (2) |
Alle Urheberrechte für Software und Seminarunterlagen bleiben vorbehalten. Der Kunde darf die von SGIE zu Schulungszwecken zur Verfügung gestellte Software nicht kopieren oder anderweitig nutzen, bzw. Dritten zugänglich machen.
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§ 10 |
Kundenschutzklausel |
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| (1) |
Beide Vertragspartner dürfen außerhalb ihrer Zusammenarbeit gleichzeitig für Dritte tätig werden, es sein denn; der Dritte steht in einem direkten Konkurrenzverhältnis zum Vertragspartner.
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| (2) |
Sofern der Auftragnehmer nicht direkt sondern über einen Dritten (Vermittler) für den Endkunden tätig wird, ist es dem Auftragnehmer untersagt, während der Laufzeit des Projekts und für den Zeitraum von 6 Monaten danach direkt oder indirekt (in eigenem oder fremdem Namen) für den Endkunden tätig zu werden.
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§ 11 |
Schlussbestimmungen |
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| (1) |
Es gilt deutsches Recht.
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| (2) |
Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, der Sitz von SGIE vereinbart.
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| (3) |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
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